Bahnhofstraße 61 76865 Rohrbach
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die nach­fol­gen­den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) re­geln die ge­samte Geschäftsbeziehung zwi­schen Heidi. Kommunikation & Design, Christian Roth, Bahnhofstraße 61, 76865 Rohrbach (nach­fol­gend Heidi ge­nannt) und dem Kunden um­fas­send. Die be­son­de­ren Bestimmungen für die Bereiche „Grafikdesign“, „Printdesign“ und „Webdesign“ sind Bestandteil die­ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gel­ten aus­schließ­lich, so­weit sie nicht durch aus­drück­li­che schrift­li­che Vereinbarung zwi­schen den Parteien ab­ge­än­dert wer­den. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen er­kennt Heidi nicht an. Dies gilt auch dann, wenn Heidi ab­wei­chen­den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht aus­drück­lich wi­der­spricht.

2. Gegenstand des Vertrages/Vertragsschluss

2.1. Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden sind Leistungen einer Designagentur im Bereich Grafikdesign, Printdesign und Webdesign. Die ver­trags­spe­zi­fi­schen von Heidi zu er­brin­gen­den Leistungen er­ge­ben sich aus den ein­zel­nen Angeboten, deren Anlagen und et­wai­gen Leistungsbeschreibungen. Die Angebote von Heidi ver­ste­hen sich frei­blei­bend und sind 6 (sechs) Wochen ab Angebotsdatum, so­fern nicht an­ders im Angebot an­ge­ge­ben, gül­tig.

2.2 Ein Vertrag kommt durch schrift­li­che Auftragserteilung des Kunden zu­stande. Die Auftragserteilung er­folgt auf Grundlage des zeit­lich letz­ten Angebotes von Heidi in schrift­li­cher Form per Fax, E-Mail oder Briefpost. Eine Auftragserteilung per E-Mail ist auch ohne Unterschrift für den Kunden bin­dend.

2.3 Grundlage für die Arbeit von Heidi und Vertragsbestandteil ist neben dem Auftrag, sei­nen Anlagen und et­wai­gen Leistungsbeschreibungen das Briefing des Kunden. Wird das Briefing münd­lich er­teilt, er­stellt Heidi über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem Kunden in­ner­halb von 3 Tagen nach der Besprechung über­las­sen wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht in­ner­halb von 2 Tagen schrift­lich wi­der­spricht.

3. Leistungsumfang/ Änderungsverlangen des Kunden

3.1 Der Umfang der Leistungen er­gibt sich aus der je­weils im Vertrag ent­hal­te­nen Leistungsbeschreibung. Heidi ist zu Teilleistungen be­rech­tigt, so­weit diese dem Kunden zu­mut­bar sind.

3.2 Die be­schrie­be­nen Eigenschaften der Leistung wer­den nur im Rahmen der not­wen­di­gen Gestaltungsfreiheit zu­ge­si­chert, die der Zielerreichung des Kunden an­ge­mes­sene spe­zi­fi­sche künstlerischkreative Leistungseigenschaften ge­stat­tet.

3.3 Vom Kunden nach Vertragsschluss ge­wünschte Änderungen wer­den nicht Vertragsbestandteil und kön­nen nur Gegenstand einer neuen Vereinbarung sein. Ein Änderungsverlangen liegt unter an­de­rem vor, wenn der Kunde Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellt, die bis­her noch nicht ver­ein­bart waren (Änderungsverlangen).

Ein Änderungsverlangen ist grund­sätz­lich schrift­lich oder per E-Mail an Heidi zu rich­ten.

Jeder Mehraufwand, der durch das Änderungsverlangen ent­steht, ist ge­son­dert zu ver­gü­ten. Die Höhe der ge­son­der­ten Vergütung teilt Heidi dem Kunden nach Prüfung des Änderungsverlangens mit und be­stimmt eine Frist zur Annahme. Kommt es in­ner­halb der von der Agentur be­nann­ten Frist zu kei­ner Einigung, bleibt es bei der ur­sprüng­li­chen Vereinbarung.

Für den Fall, dass der durch das Änderungsverlangen ent­ste­hende Mehraufwand die Einhaltung ur­sprüng­lich ver­ein­bar­ter Fristen be­hin­dert, weist Heidi den Kunden dar­auf hin. Kunde und Heidi wer­den in die­sem Fall eine Anpassung der ur­sprüng­lich ver­ein­bar­ten Fristen ver­ein­ba­ren. Erzielen Kunde und Heidi trotz des ver­ein­bar­ten Änderungsverlangens keine Einigkeit über die Verschiebung der ur­sprüng­lich ver­ein­bar­ten Fristen, ist Heidi ein­sei­tig be­rech­tigt, eine an­ge­mes­sene Frist fest­zu­le­gen.

3.4 Die Prüfung der recht­li­chen Zulässigkeit der vom Kunden be­auf­trag­ten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber, marken, kennzeichen und wett­be­werbs­recht­li­che Verletzungen, sowie die Eintragungs und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken, ist vom Leistungsumfang nicht um­fasst. Im Falle einer ab­wei­chen­den in­di­vi­du­el­len Vereinbarung hat der Kunde die zu­sätz­lich ent­ste­hen­den Kosten zu tra­gen. Heidi ist eben­falls nicht ver­pflich­tet, et­waige in den Leistungsgegenständen ent­hal­te­nen, vom Kunden vor oder frei­ge­ge­be­nen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit oder vom Kunden zur Verfügung ge­stellte Inhalte (z.B. Bilder, Texte) recht­lich auf deren Zulässigkeit zu über­prü­fen.

4. Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1 Alle Leistungen von Heidi, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähn­li­ches un­ter­lie­gen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien ver­ein­ba­ren, dass alle Leistungen der Agentur dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts un­ter­lie­gen, auch wenn die er­for­der­li­chen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die not­wen­dige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht ge­ge­ben sein soll­ten. Insbesondere wird in einem sol­chen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG ver­ein­bart.

4.2 Grundsätzlich rich­ten sich der Inhalt, die Reichweite und der Umfang der Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungsgegenständen sowie et­waige Beschränkungen der Nutzungsrechte in zeit­li­cher und ört­li­cher Hinsicht nach dem Vertragszweck. Dem Kunden wer­den stets nur die­je­ni­gen und sol­che Nutzungsrechte ein­ge­räumt, die er be­nö­tigt, um die Leistungsgegenstände be­stim­mungs­ge­mäß nut­zen zu kön­nen.

4.3 Soweit nicht aus­drück­lich im Vertrag an­ders ver­ein­bart, räumt Heidi dem Kunden die für den je­wei­li­gen aus dem Vertrag er­kenn­ba­ren Zweck er­for­der­li­chen Nutzungsrechte ein. Soweit nicht aus­drück­lich ver­ein­bart, wird je­weils nur ein ein­fa­ches Nutzungsrecht ein­ge­räumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist vor­be­halt­lich an­der­wei­ti­ger ver­trag­li­cher Vereinbarungen nicht ge­stat­tet.

Heidi ge­währt dem Kunden grund­sätz­lich kein Recht zur Bearbeitung. Es ist dem Kunden nicht ge­stat­tet, Dritten, ins­be­son­dere Wettbewerbern von Heidi, Zugang zum Leistungsgegenstand zum Zwecke der Bearbeitung und Umgestaltung zu ge­wäh­ren. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist un­zu­läs­sig. Ein Verstoß hier­ge­gen be­rech­tigt Heidi, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der ver­ein­bar­ten oder je­weils üb­li­chen Vergütung (z.B. nach dem AGD-Vertrag für Designleistungen in sei­ner je­weils ak­tu­ell gel­ten­den Fassung), neben der oh­ne­hin zu zah­len­den Vergütung zu ver­lan­gen.

4.4 Sofern Heidi Dritte mit Arbeiten be­traut oder Nutzungsrechte an Werken Dritter (z.B. Bildlizenzen) zum Zweck der Leistungserbringung ein­kauft, wer­den die Nutzungsrechte an den Kunden nur in dem Umfang über­tra­gen, wie sie auch an Heidi über­tra­gen wer­den.

4.5 Heidi über­lässt dem Kunden, so­weit nicht aus­drück­lich schrift­lich zwi­schen den Parteien ver­ein­bart, kei­nen Quellcode. Ist die Übergabe des Quellcodes ver­trag­lich ver­ein­bart, wird dem Kunden dies­be­züg­lich nur ein ein­fa­ches Nutzungsrecht ein­ge­räumt. Ein im Einzelfall ein­ge­räum­tes Bearbeitungsrecht er­streckt sich im Zweifelsfall nicht auf das Recht Quellcodeanalysen oder Bearbeitungen des Quellcodes vor­zu­neh­men.

4.6 Die Nutzungsrechte gehen erst nach voll­stän­di­ger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

4.7 Heidi ist auf den Vervielfältigungsstücken oder bei Veröffentlichungen in Medien aller Art (z. B. Impressum der Webseite) als Urheber zu nen­nen, so­fern Heidi nicht aus­drück­lich dar­auf ver­zich­tet.

Ein Verstoß hier­ge­gen be­rech­tigt Heidi, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der ver­ein­bar­ten oder je­weils üb­li­chen Vergütung (z.B. nach dem AGD-Vertrag für Designleistungen in sei­ner je­weils ak­tu­ell gel­ten­den Fassung), neben der oh­ne­hin zu zah­len­den Vergütung zu ver­lan­gen.

4.8 Der Kunde über­trägt Heidi alle für die Erbringung der ver­ein­bar­ten Leistungen er­for­der­li­chen Nutzungsrechte an den vom Kunden ge­lie­fer­ten Daten (Text, ste­hende und be­wegte Bilder, Töne, u.ä.).

4.9 Der Kunde ver­si­chert, die für die Erstellung des Leistungsgegenstandes er­for­der­li­chen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung ge­stell­ten Materialien zu be­sit­zen und dass durch den Vertrag Urheber und Nutzungsrechte Dritter nicht ver­letzt wer­den. Er ver­si­chert fer­ner, dass die im Rahmen die­ses Vertrags auf Heidi zu über­tra­gen­den Rechte

a) nicht auf Dritte über­tra­gen oder mit Rechten Dritter be­las­tet sind;
b) Dritte nicht mit deren Ausübung be­auf­tragt wur­den;
c) bei Vertragsabschluss keine an­der­wei­ti­gen vertraglichen/gesetzlichen Verpflichtungen be­stehen, die die von Heidi zu er­brin­gen­den Leistungen be­hin­dern könn­ten.

4.10 Beiträge oder an­dere Mitarbeit aus der Sphäre des Kunden be­grün­den keine Urheberrechte des Kunden am Leistungsgegenstand.

4.11 An ur­he­ber­rechts­fä­hi­gen Werken (z.B. Entwürfe, Konzepte, Exposés), die vom Kunden ab­ge­lehnt wur­den, räumt Heidi dem Kunden keine Nutzungsrechte ein.

5. Abnahme (werkvertragliche Leistungen)

5.1 Der Kunde ist ver­pflich­tet, die von Heidi er­brach­ten Leistungen in­ner­halb von 14 Tagen ab­zu­neh­men, so­bald Heidi die Fertigstellung schrift­lich oder in Textform an­ge­zeigt hat und den Leistungsgegenstand über­ge­ben hat. Erfolgt in­ner­halb der Frist keine Erklärung der Abnahme, gilt die Abnahme als er­folgt. Der aus­drück­li­chen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüs­si­ges Verhalten, zum Beispiel durch den Beginn der be­stim­mungs­ge­mä­ßen Nutzung, er­klärte Abnahme gleich.

5.2 Unwesentliche Mängel be­rech­ti­gen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein un­we­sent­li­cher Mangel liegt vor, wenn die Funktion und Nutzbarkeit des Leistungsgegenstandes nach dem Vertragszweck nur un­we­sent­lich oder gar nicht ein­ge­schränkt ist.

5.3 Nach be­rech­tig­ter Verweigerung der Abnahme, gilt das unter Ziffer 5.1 er­läu­terte Verfahren ent­spre­chend.

5.4 Fertiggestellte Teilleistungen sind, so­weit ab­trenn­bar, je­weils nach Anzeige der Fertigstellung und Übergabe durch Heidi vom Kunden ab­zu­neh­men.

5.5 Hat Heidi Subunternehmer mit der Erbringung von Teilleistungen be­auf­tragt, teilt Heidi die Fertigstellung und Übergabe des Leistungsgegenstands durch den Subunternehmer dem Kunden mit. Nach Übergabe des vom Subunternehmer er­brach­ten Leistungsgegenstands an den Kunden kann Heidi ent­spre­chend 5.1 die Abnahme durch den Kunden ver­lan­gen.

6. Korrekturstufe

6.1 Vorbehaltlich an­de­rer ver­trag­li­cher Vereinbarungen, ist grund­sätz­lich eine Korrekturstufe Bestandteil der Vereinbarung. Entsprechend hat der Kunde das Recht, nach Übergabe des Leistungsgegenstandes der Agentur in­ner­halb der Abnahmefrist (5.1) schrift­lich mit­zu­tei­len, in­wie­weit Korrekturen ge­wünscht sind.
Im Falle eines Korrekturwunsches über­ar­bei­tet Heidi das Arbeitsergebnis ein­mal ohne ge­son­derte Vergütung, so­fern nicht ein vom ur­sprüng­li­chen Leistungsgegenstand ab­wei­chen­des Änderungsverlangen (siehe 3.3) vor­liegt.
Nach Abschluss der Korrekturstufe ist der Leistungsgegenstand gemäß dem in Ziffer 5.1 ge­nann­ten Verfahren vom Kunden ab­zu­neh­men.

6.2 In einer Korrekturstufe kön­nen nur Korrekturen ver­langt wer­den, die kein Änderungsverlangen (siehe 3.3) dar­stel­len, also keine ver­trag­lich nicht ver­ein­bar­ten Anforderungen an den Leistungsgegenstand stel­len. Typische Korrekturen sind Farb, Text und Bildkorrekturen, die keine grund­le­gen­den Veränderungen des Leistungsgegenstands hin­sicht­lich Design, Funktionalität, oder ähn­li­ches her­vor­ru­fen.

6.3 Nach Ablauf der Abnahmefrist (5.1) ver­fällt das Recht, die Korrekturstufe in Anspruch zu neh­men.

6.4 Weitere Überarbeitungen sind grund­sätz­lich nicht im Leistungsgegenstand ent­hal­ten. Solche kön­nen nur Teil einer neuen Vereinbarung wer­den und sind ge­son­dert zu ver­gü­ten.

6.5 Für den Fall, dass ver­trag­lich meh­rere Korrekturstufen ver­ein­bart wur­den, gilt das Verfahren ent­spre­chend.

7. Leistungszeit

7.1 Falls nicht aus­drück­lich im Vertrag ge­nannte Termine als ver­bind­lich (Fixtermin) be­zeich­net wur­den, sind ge­nannte Leistungszeiten grund­sätz­lich un­ver­bind­lich.

7.2 Leistungsverzögerungen auf­grund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht recht­zei­tige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), hö­he­rer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, all­ge­meine Störungen der Telekommunikation), Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von drit­ter Seite auf die Leistung, hat Heidi nicht zu ver­tre­ten. Sie be­rech­ti­gen Heidi, das Erbringen der be­tref­fen­den Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer an­ge­mes­se­nen Anlaufzeit hin­aus­zu­schie­ben. Heidi wird dem Kunden Leistungsverzögerungen auf­grund hö­he­rer Gewalt, Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von drit­ter Seite un­ver­züg­lich an­zei­gen. Sind aus die­sen Gründen Leistungs/Lieferfristen nicht ein­zu­hal­ten, be­grün­det dies kei­nen Verzug.

7.3 Bei Leistungs/Lieferverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer an­ge­mes­se­nen Nachfrist von min­des­tens zwei Wochen zur Ausübung der ihm ge­setz­lich zu­ste­hen­den Rechte be­rech­tigt.

8. Beauftragung von Subunternehmern

8.1 Heidi ist be­rech­tigt, ver­ein­barte Leistungen selbst zu er­brin­gen und ganz oder in Teilen an Subunternehmer, zum Beispiel Texter, Fotografen, Programmierer oder Illustratoren wei­ter­zu­ge­ben.

8.2 Können im Fall der Beauftragung von Subunternehmern Leistungen der Agentur ohne deren Verschulden, durch zeit­weise oder dau­er­hafte Verhinderung eines be­auf­trag­ten Subunternehmers (z.B. Krankheit) nicht oder vor­aus­sicht­lich nicht frist­ge­mäß er­bracht wer­den, teilt Heidi dies dem Kunden mit.

Kunde und Heidi sind in die­sem Fall ver­pflich­tet, ver­ein­barte Fristen unter der Berücksichtigung der Sachlage neu zu ver­han­deln und zu einem für beide Parteien an­ge­mes­se­nen Ergebnis zu ge­lan­gen.

9. Fremdleistungen

9.1 Beauftragt der Kunde Heidi mit der Durchführung oder Betreuung von Leistungen, die ver­trag­lich nicht ge­schul­det sind (Fremdleistungen Dritter), wie bei­spiels­weise Produktionsaufträge an Dritte, Erwerb von Rechten Dritter (z.B. Bildrechte, Tonrechte, etc), wer­den diese Leistungen von Heidi nur an den Kunden ver­mit­telt. Die Kosten für diese Leistungen trägt der Kunde. Heidi wird dem Kunden vor der Vermittlung von Fremdleistungen einen Kostenvoranschlag zur Freigabe über­mit­teln. Heidi ist nach ent­spre­chen­der schrift­li­cher Freigabe durch den Kunden be­rech­tigt, den Auftrag im Namen und für Rechnung des Kunden oder im Namen des Kunden und für Rechnung von Heidi zur Weiterberechnung an den Kunden zu er­tei­len. Der Kunde er­teilt der Agentur schrift­lich die not­wen­di­gen Bevollmächtigungen und stellt Heidi im Innenverhältnis von sämt­li­chen Verbindlichkeiten frei.

9.2 Wird vom Kunden die Überwachung der Fremdleistungen be­auf­tragt, kann Heidi die not­wen­di­gen Entscheidungen nach freiem Ermessen tref­fen und ent­spre­chende Anweisungen geben.

9.3 Heidi über­nimmt keine Gewähr für die Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags oder die Sach- und Rechtmängelfreiheit der Fremdleistungen Dritter. Der Kunde er­hält die Nutzungsrechte an den Fremdleistungen vom Dritten.
Heidi räumt der Kunde hier­mit die für die Vertragserfüllung er­for­der­li­chen Nutzungsrechte an den Fremdleistungen ein.

10. Mitwirkungspflichten

10.1 Die Vertragsparteien be­nen­nen ein­an­der Ansprechpartner, die ver­bind­lich sämt­li­che die Durchführung des Vertrages be­tref­fende Fragen ab­stim­men und mit den ent­spre­chen­den Vollmachten aus­ge­stat­tet sind.

10.2 Der Kunde wird im Zusammenhang mit der je­wei­li­gen Agenturdienstleistung wei­tere Auftragsvergaben an an­dere Dienstleister nur im Einvernehmen mit Heidi er­tei­len.

10.3 Der Kunde ist ge­hal­ten, im Sinne einer ver­trau­ens­vol­len Zusammenarbeit mit­zu­wir­ken. Insbesondere hat er die zur Erfüllung not­wen­di­gen Informationen und Dokumentationen, Materialien, Daten, sowie Hard und Software recht­zei­tig zur Verfügung zu stel­len. Gleiches gilt für das zur Vertragserfüllung be­nö­tigte Personal. Einzubindende Texte, Bilder, Grafiken und an­dere Materialien sind in einem gän­gi­gen, un­mit­tel­bar ver­wert­ba­ren, di­gi­ta­len Format aus­zu­hän­di­gen.

10.4 Mehraufwand, der dar­auf zu­rück­zu­füh­ren ist, dass der Kunde sei­nen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nach­ge­kom­men ist, geht zu Lasten des Kunden und kann von Heidi ge­son­dert in Rechnung ge­stellt wer­den.

11. Vergütung

11.1 Die Vergütung rich­tet sich nach der je­wei­li­gen ver­trag­li­chen Vereinbarung.

11.2 Heidi ist ab einem vor­aus­sicht­li­chen Kostenaufwand von 1.000,- € für Fremdleistungen Dritter be­rech­tigt, so­fort fäl­lige Vorauszahlungen in Höhe des je­wei­li­gen Bruttoauftragswertes zu ver­lan­gen.

11.3 Die Abnahme einer Teilleistung gemäß Punkt 5.4 be­grün­det die Fälligkeit der für den ab­ge­nom­me­nen Teil an­fal­len­den Vergütung.

12. Zahlungsbedingungen, -ver­zug und Aufrechnung

12.1 Heidi er­stellt eine ord­nungs­ge­mäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen sind Nettobeträge, die zzgl. der je­weils gel­ten­den Umsatzsteuer zu ent­rich­ten sind. Der Gesamtbetrag ist in­ner­halb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum — falls nicht an­ders ver­ein­bart — ohne jeden Abzug fäl­lig.

12.2 Vergütungen wer­den so­fort nach Leistungserbringung oder — bei Werkleistungen — nach Abnahme bzw. Teilabnahme fäl­lig. Werden Arbeiten in Teilen (Phasen) ab­ge­lie­fert, so ist das ent­spre­chende Teilhonorar je­weils bei Ablieferung des Teiles zur Zahlung fäl­lig.

12.3 Heidi ist je­der­zeit be­rech­tigt, Vorauszahlungen in an­ge­mes­se­ner Höhe zu ver­lan­gen. Dies gilt ins­be­son­dere im Fall von Mediaschaltungen und der Beauftragung von Subunternehmern und Fremdleistungen.

12.4 Reisekosten und Spesen wer­den ge­son­dert und nach Aufwand ab­ge­rech­net.

12.5 Eventuell ent­ste­hende GEMAGebühren, wer­den vom Kunden ge­tra­gen und be­an­tragt.

12.6 Bei Nichteinhaltung der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Zahlungstermine gerät der Kunde ohne wei­tere Mahnung in Verzug. Während des Verzugszeitraumes hat der Kunde 8% Zinsen über dem je­weils gül­ti­gen Basiszinssatz zu zah­len. Das Recht zur Geltendmachung eines dar­über hin­aus­ge­hen­den Verzugsschadens bleibt davon un­be­rührt. Bei län­ger an­dau­ern­dem Zahlungsverzug und Verstreichen einer an­ge­mes­se­nen Frist zur Zahlung kann Heidi das Vertragsverhältnis – falls noch nicht beendet frist­los kün­di­gen oder die wei­tere Erfüllung des lau­fen­den Vertrags bis zu einer Teilzahlung zu­rück­stel­len und für die rest­li­che Leistung Vorauszahlung ver­lan­gen.

12.7 Der Kunde hat das Recht, in­ner­halb von 2 Wochen nach Vertragsschluss den Auftrag zu stor­nie­ren. In die­sem Fall be­hält sich Heidi das Recht vor, 15 % des Auftragswertes in Rechnung zu stel­len, so­weit mit der Umsetzung des Auftrages noch nicht be­gon­nen wurde. Andernfalls wird die er­brachte Leistung nach dem bis zum Zeitpunkt der Stornierung ge­tä­tig­tem Aufwand ab­ge­rech­net.

12.8 Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung be­rech­tigt, wenn der Gegenanspruch an­er­kannt oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt ist.

12.9 Vorschläge, Weisungen und sons­tige Mitarbeit des Kunden oder sei­ner Mitarbeiter und Beauftragten haben kei­nen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

13. Gewährleistung (werkvertragliche Leistungen)

13.1 Heidi ge­währ­leis­tet ge­gen­über dem Kunden dass der Leistungsgegenstand der ver­ein­bar­ten Beschaffenheit und Funktionalität ent­spricht. Heidi und Kunde sind sich dar­über einig, dass vor allem im Bereich Webdesign/Software eine völ­lig feh­ler­freie Leistung nicht mög­lich und nicht er­for­der­lich ist. Einigkeit be­steht zwi­schen Heidi und Kunde auch dar­über, dass die künst­le­ri­sche Gestaltungsfreiheit von Heidi ge­wahrt wer­den muss. Entsprechend be­grün­det es kei­nen Mangel, wenn ge­stal­te­risch künst­le­ri­sche Elemente von den Vorstellungen des Kunden ab­wei­chen so­fern und so­weit grund­sätz­li­che Leistungsanforderungen des Kunden in bran­chen­üb­li­cher Qualität und Güte um­ge­setzt wur­den.

13.2 Die Gewährleistungsfrist be­trägt 1 Jahr ab Abnahme des Leistungsgegenstandes. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche die auf vor­sätz­li­chem oder grob fahr­läs­si­gem Handeln von Heidi und Ihrer Subunternehmer be­ruht.

13.3 Alle Leistungen von Heidi (auch Vorentwürfe, Skizzen und ähn­li­ches) sind vom Kunden nach Erhalt zu über­prü­fen. Der Kunde hat of­fen­sicht­li­che Mängel un­ver­züg­lich, spä­tes­tens je­doch in­ner­halb von 14 Tagen nach Abnahme des Leistungsgegenstandes schrift­lich gel­tend zu ma­chen. Nach Ablauf die­ser Frist kön­nen of­fen­sicht­li­che Mängel nicht mehr gel­tend ge­macht wer­den.

Entdeckt der Kunde nach Abnahme Mängel, die bei Abnahme vor­han­den, aber nicht of­fen­sicht­lich waren, so hat der Kunde diese Heidi un­ver­züg­lich, spä­tes­tens je­doch in­ner­halb von zwei Wochen nach Entdeckung mit­zu­tei­len.
Die Mängelanzeige ist schrift­lich ein­zu­rei­chen und mit einer qua­li­fi­zier­ten Fehlerbeschreibung zu ver­se­hen, die der Agentur eine Nachvollziehbarkeit des ge­rüg­ten Mangels er­mög­licht. Erfolgt die Anzeige nicht recht­zei­tig und ord­nungs­ge­mäß, gilt der Leistungsgegenstand in Bezug auf die­sen Mangel als ge­neh­migt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist in­so­weit aus­ge­schlos­sen.

Soweit es mög­lich und im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels dem Kunden zu­mut­bar ist, ist Heidi be­rech­tigt, bis zur end­gül­ti­gen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels be­reit­zu­stel­len.

13.4 Nimmt der Kunde selbst­stän­dig Veränderungen am Leistungsgegenstand vor oder lässt sol­che Veränderungen von Dritten vor­neh­men, ins­be­son­dere Veränderungen des Quellcodes, oder ver­wen­det der Kunde nicht von der Agentur frei­ge­ge­bene Hard und Software im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand, ent­fällt das Recht auf Gewährleistung so­fern der Kunde nicht nach­weist, dass der Mangel nicht auf den be­schrie­be­nen Handlungen be­ruht.

14. Haftung

14.1 Heidi haf­tet nach den ge­setz­li­chen Bestimmungen für vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sachte Schäden und für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Für ein­fa­che Fahrlässigkeit haf­tet Heidi nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ord­nungs­ge­mäße Durchführung des Vertragsverhältnisses über­haupt erst er­mög­licht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber re­gel­mä­ßig ver­trauen darf (so­ge­nannte Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich auf­grund wel­cher Anspruchsgrundlage, ein­schließ­lich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss aus­ge­schlos­sen.

Soweit der Kunde Schadensersatzansprüche gel­tend macht, die nicht auf einer vor­sätz­li­chen Vertragsverletzung von Heidi be­ru­hen, ist die Schadensersatzhaftung auf den vor­her­seh­ba­ren, ty­pi­scher­weise ein­tre­ten­den Schaden be­grenzt.

Soweit die Schadenersatzhaftung von Heidi aus­ge­schlos­sen oder ein­ge­schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die per­sön­li­che Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

14.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte er­teilt wer­den (Fremdleistungen Dritter), über­nimmt Heidi ge­gen­über dem Kunden kei­ner­lei Haftung.

14.3 Mit der Abnahme durch den Kunden über­nimmt die­ser die Verantwortung für deren tech­ni­sche und funk­tio­nale Richtigkeit. Für sol­cher­ma­ßen vom Kunden frei­ge­ge­bene Leistungen ent­fällt jede Haftung seitens Heidi.

14.4 Der Kunde haf­tet al­lein für die ab­ge­nom­me­nen Inhalte der Leistung und stellt si­cher, dass darin weder Rechte Dritter (Marken, Namen, Urheber, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am ei­ge­nen Bild, etc.) ver­letzt wer­den, noch gegen be­stehende Gesetze, sowie all­ge­mein gül­tige Rechtsnormen ver­sto­ßen wird. Heidi haf­tet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

14.5 Der Kunde steht dafür ein, dass die der Agentur zur Verfügung ge­stell­ten Leistungsgegenstände frei von Schutzrechten oder sons­ti­gen Rechten Dritter sind, wel­che die Durchführung des Vertrages ein­schrän­ken oder aus­schlie­ßen könn­ten.

14.6 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der ver­trags­ge­mä­ßen Leistung von Dritten ge­gen­über dem Kunden gel­tend ge­macht wer­den, ist aus­ge­schlos­sen. Für den Fall, dass wegen der ver­trags­ge­mä­ßen Durchführung der Leistung Heidi selbst von Dritten in Anspruch ge­nom­men wird, hält der Kunde Heidi schad und klag­los. Der Kunde hat Heidi fi­nan­zi­elle und sons­tige Nachteile (im­ma­te­ri­elle Schäden) zu er­set­zen.
Heidi haf­tet auch nicht für Rechtsverletzungen Dritter auf Grund von Inhalten (z.B. Bilder, Texte), die der Kunde Heidi zur Erfüllung des Vertrags über­las­sen hat.

15. Wettbewerbsklausel

15.1 Der Kunde ver­pflich­tet sich, Mitarbeiter und sons­tige Erfüllungsgehilfen von Heidi, die mit der Erfüllung des Vertrages zwi­schen den Vertragspartnern be­traut sind, weder di­rekt noch in­di­rekt oder über Dritte für sich selbst oder Tochterunternehmen, wäh­rend der Dauer des Vertragsverhältnisses und ein Jahr über das Vertragsende hin­aus an­zu­stel­len oder in an­de­rer Weise in Anspruch zu neh­men.

15.2 Für jeden Verstoß gegen die vor­ge­nannte Pflicht, un­ter­wirft sich der Kunde einer Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 EUR. Die Vertragsstrafe wird auf einen dar­über hin­aus­ge­hen­den Schadensersatzanspruch an­ge­rech­net.

16. Referenznennung

16.1 Heidi hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen (z. B. Impressum der Webseite) in ge­eig­ne­ter Form als Urheber/Leistungserbringer ge­nannt zu wer­den. Heidi ist be­rech­tigt, Muster und sämt­li­che in Erfüllung des Vertrages ent­ste­hen­den Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämt­li­chen Medien zu ver­wen­den und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hin­zu­wei­sen.
16.2 Heidi ist zu den in 16.1 ge­nann­ten Werbezwecken be­rech­tigt, das Logo des Kunden zur Referenznennung auf sei­ner Webseite und in ei­ge­nen Unterlagen zu ver­wen­den.

17. Vertraulichkeit

17.1 Die Vertragsparteien ver­ein­ba­ren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des je­wei­li­gen Vertrages, bei des­sen Abwicklung ge­won­ne­nen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht all­ge­mein be­kann­ten Unterlagen und Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer bei­der Vertragsparteien. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hin­aus.

18. Aufbewahrung Sicherheit und Versand

18.1 Der Kunde stellt Heidi von einer Aufbewahrungspflicht der er­stell­ten Leistungen nach der Übergabe frei. Das gilt auch für über­las­sene Datenträger, Vorlagen und sons­ti­ges Material, das in­ner­halb eines Monat nach Erbringung der Leistung vom Kunden nicht ab­ge­for­dert wird.

18.2 Für die Sicherung von Informationen, Daten und Objekten, die wäh­rend der Auftragsabwicklung vom Kunden an Heidi oder von Heidi an den Kunden – gleich in wel­cher Form – über­mit­telt wer­den, trägt der Kunde die Gefahr.

18.3 Werden Werke auf Wunsch des Kunden an einen an­de­ren Ort oder in­ner­halb des Erfüllungsorts ver­sandt, so geht die Gefahr des zu­fäl­li­gen Untergangs oder der zu­fäl­li­gen Verschlechterung mit der Übergabe an den Transporteur, Zusteller oder Boten auf den Kunde über.

18.4 Soweit Kosten für Verpackung und Versandvorbereitung ent­ste­hen, sind diese vom Kunden zu tra­gen.

19. Datenschutz

19.1 Heidi ver­si­chert, Kundendaten nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu spei­chern und zu ver­ar­bei­ten sowie sich im Rahmen der Bearbeitung von Kundendaten stets an die ge­setz­li­chen Vorschriften zum Datenschutz zu hal­ten und auch im Übrigen ein Höchstmaß an Sorgfalt bei der Behandlung von Kundendaten auf­zu­wen­den.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Rohrbach ver­ein­bart, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, um eine ju­ris­ti­sche Person des öf­fent­li­chen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen han­delt.

20.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20.3 Nebenabreden be­dür­fen der Schriftform. Vorbehaltlich an­der­wei­ti­ger ver­trag­li­cher Regelungen ge­nügt auch die Textform (E-Mail) dem Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden be­stehen nicht und sind grund­sätz­lich un­ver­bind­lich und im Zweifel un­wirk­sam. Zur Änderung der Schriftformklausel ist die Schriftform not­wen­dig.

Stand: Rohrbach, im Januar 2019